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Trotz Kritik zu kurz gegriffen - Länderkammer bleibt eher zaghaft

Pressemitteilung - 15. Juni 2026
 

Trotz der angemessenen Forderungen, versicherungsfremde Leistungen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung weiterzufinanzieren und die Vergütung für die Vergabe von Terminen für Neupatienten nicht vorschnell zu kappen, blieb der Bundesrat bei seinen Beratungen über das geplante Spargesetz im Gesundheitswesen hinter den Erwartungen zurück. Das große und wegweisende Thema der Stärkung der ambulanten Versorgung spielte eine eher marginale Rolle und wird offenbar auch auf Landesebene nach wie vor in seiner strategischen Bedeutung für strukturelle Reformen deutlich unterschätzt.

„Der Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) hätte sich aus den Bundesländern klarere Signale für eine ambulante Versorgung gewünscht, die die künftig anstehende Übernahme von viel mehr Untersuchungen und Behandlungen auch wirklich schultern kann“, erklärt der Verbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe. „Wenn Kliniken wie in NRW nicht mehr alle bisher erbrachten Leistungen anbieten dürfen und viele Kliniken aus wirtschaftlichen Gründen unter den neuen Rahmenbedingungen schließen müssen, werden die Patienten auf ambulante Alternativen angewiesen sein. Wer soll diese Alternativen erbringen, wenn den Praxen, insbesondere auch den Facharztpraxen, immer neue, nicht gegenfinanzierte Belastungen aufgebürdet werden?“

Dr. Tappe ruft die Bürger erneut auf, von der vom Berufsverband initiierten Möglichkeit Gebrauch zu machen, und über das Patientenportal unter magen-darm-aerzte.de/mailaktion-bundestagsabgeordnete/ direkt an ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten zu appellieren, diesem unsäglichen Spargesetz nicht zuzustimmen. „Es geht uns vor allem darum, die Abgeordneten der Regierungskoalition in die Pflicht zu nehmen, damit sie ihrer Verantwortung für eine echte Strukturreform mit echten Chancen für eine starke ambulante Versorgung gerecht werden!“

Prävention vor ambulant vor stationär - „Lasst uns unsere Erfolge nicht verspielen!“

Pressemitteilung - 8. Juni 2026
 

Deutschland liegt im Bereich der Prävention europaweit auf dem vorletzten Platz. „Das wird nicht besser“, so der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Ulrich Tappe, „wenn gerade in Bereichen wie der Darmkrebsvorsorge, wo wir Vorbildliches leisten, künftig allein zu Sparzwecken Begrenzungen eingebaut werden.“

Eine nachhaltige Reform im Gesundheitswesen muss darum bemüht sein, Gesundheit, Chancengleichheit und Lebensqualität zu stärken und gleichzeitig Krankheitslast, Versorgungsbedarf und Kosten zu senken. Was den Darmkrebs betrifft, so zeigt das seit mehr als 20 Jahre laufende Screening-Programm der gesetzlichen Krankenkassen beispielgebend, wie Nachhaltigkeit erfolgreich gestaltet werden kann.

„Der Erfolg nachhaltig gesenkter Erkrankungs- und Sterberaten ist einzig und allein einer qualitativ hochwertigen Prävention und Früherkennung zu verdanken“, betont Dr. Tappe. „Das macht nicht zuletzt der aktuelle Bericht der für das Monitoring zuständigen Gesundheitsforen Leipzig zur Darmkrebsfrüherkennung 2026 deutlich: Im Untersuchungszeitraum von 2021 bis 2024 konnte bei nahezu fünf von Tausend symptomfreien Männern und drei von Tausend symptomfreien Frauen ein Darmkrebs diagnostiziert werden.“

Statt bei Beschränkungen bei der Darmkrebsprävention benötigen wir ganz im Gegenteil zusätzliche Vorsorgeprogramme, um für Herausforderungen, die in absehbarer Zukunft auf uns zukommen, gewappnet zu sein. Das gilt insbesondere beispielsweise für die Fettleber. die weltweit auf dem Vormarsch ist. „Nachhaltige Gesundheitsversorgung verträgt sich nicht mit hilflosen Sparorgien“, so Dr. Tappe. „Wir müssen die Chancen der Vorsorgemedizin nutzen und dürfen ihre Erfolge nicht in Frage stellen!"

Alternativlos? - Ausreden für fehlenden Reformwillen

Pressemitteilung - 1. Juni 2026
 

Explodierende Ausgaben dienen zur Rechtfertigung von Sparzwängen im Gesundheitswesen, die von den Regierenden als alternativlos hingestellt werden. Die rasant ansteigenden Lohnnebenkosten belasten die schwächelnde Wirtschaft und müssen ohne Rücksicht auf anderweitige Verluste zurückgefahren werden. Darunter leidet die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die erhebliche Einschränkungen hinnehmen soll. „Wollen wir das so wirklich widerstandslos akzeptieren?“, fragt Dr. Ulrich Tappe, der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte.

Ist das Prinzip der ausschließlich an den Einnahmen orientierten Ausgabenpolitik im Gesundheitswesen tragbar? Ist es ethisch vertretbar, die Orientierung am steigenden Versorgungsbedarf der älter werdenden Bevölkerung einfach außer Acht zu lassen? Genau diese Frage hat die Kassenärztliche Vereinigung in Bremen jetzt dem Deutschen Ethikrat vorgelegt. „Die ethischen Grenzen für Einschränkungen bei der Behandlung von schwer und chronisch erkrankten Menschen sowie bei Vorsorge und Früherkennung gehören auf den Prüfstand“, fordert auch Dr. Tappe.

In den Augen der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte ist es ein Skandal, wenn drastische Einschnitte im Gesundheitswesen als alternativlos dargestellt werden. „Davon kann überhaupt keine Rede sein“, betont Dr. Tappe. „Allein die Befreiung von versicherungsfremden Leistungen brächte dem System eine deutliche Entlastung. Weitere Entlastungen ergäben sich aus längst überfälligen Strukturreformen, die nicht in Angriff genommen, sondern auf die lange Bank geschoben werden. Es fehlt nicht an Alternativen, sondern an echtem Reformwillen!“

Der Berufsverband bng setzt sich dafür ein, dass das geplante Spargesetz im Bundestag in seiner jetzigen Form durchfällt, um den Weg für wirkliche Strukturreformen frei zu machen. „Dafür haben wir ein Tool entworfen, die es Patienten ermöglicht, ihre Bundestagsabgeordneten direkt zu kontaktieren und aufzufordern, keine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung zuzulassen. „Nutzen Sie unser Internetportal, um Ihren Abgeordneten aufzufordern, gegen dieses unsägliche Gesetz zu stimmen!“

Bei Gesundheit sparen, nein Danke - Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten!

Pressemitteilung - 26. Mai 2026
 

Jetzt wird es ernst. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung steht auf dem Spiel. Dem wegen Fehlfinanzierung angeschlagenen System drohen wegen nicht zu Ende gedachter Kurzschlussentscheidungen der Bundesregierung einschneidende Verschlechterungen. Die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte fordern ihre Patienten auf, nicht tatenlos zuzuschauen. „Nutzen Sie unser online-Tool, um Ihren Bundestagsabgeordneten persönlich aufzufordern, gegen das Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu stimmen“, erklärt der Verbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe.

Das geplante Gesetz wird die Versorgung verschlechtern, denn es ist ein reines Kürzungsgesetz. Die Folgen sind absehbar: längere Wartezeiten für dringend benötigte Termine, Beschwerden können nicht zügig behandelt werden, die Lebensqualität insbesondere unserer chronisch kranken Darm- und Leberpatienten leidet, Erkrankungen werden später erkannt, weil Vor- und Nachsorgetermine für die Darmspiegelung begrenzt werden.

Seit Jahren kämpfen die Arztpraxen mit ungedeckten Kostensteigerungen, vorgeschriebenen Leistungsbegrenzungen und schrumpfenden Gewinnerwartungen. Zugleich wird der Versorgungsbedarf in der alternden Gesellschaft immer größer. „Statt zu reagieren und die Versorgung zukunftsfest zu sichern, kapituliert die Politik angesichts knapper Kassen“, so Dr. Tappe.

„Wir sind darum bemüht, die Beschwerden unserer Patienten so gering wie möglich zu halten und ihnen so trotz schwerer und oft nicht heilbarer Erkrankung ein normales Alltagsleben zu ermöglichen“, betont Dr. Ulrich Tappe. „Davon profitiert auch die Volkswirtschaft, denn letztlich bedeutet es die Reduzierung von Therapiekosten für fortgeschrittene Krankheitsverläufe, ein geringerer Bedarf für Krankenhausaufenthalte und weniger Arbeitsausfälle. Das alles wird durch das geplante Gesetz in Frage gestellt.“

Die Quadratur des Kreises - Präventionspolitik mit Widersprüchen

Pressemitteilung - 18. Mai 2026
 

Prävention und Früherkennung sind die wichtigsten Säulen einer zukunftsweisenden Gesundheitsversorgung, die zuallererst das Wohlergehen der Bevölkerung im Auge hat. Das hat auch die Politik erkannt und sich auf die Fahnen geschrieben. Doch zwischen wohlfeiler Rede und praktischer Gesetzgebung klafft ein Abgrund voller Widersprüche: Prävention soll vorangebracht werden, aber nur, wenn es weniger kostet.

In der Magen-Darm-Arzt-Praxis sind Prävention und Früherkennung das Kernanliegen der ambulanten Betreuung von Patienten. Ziel der Therapie von chronischen Erkrankungen des Verdauungssystems, insbesondere von Magen, Darm und Leber, sind das rechtzeitige Erkennen von viralen, entzündlichen und onkologischen Symptomen und deren Behandlung, um chronische Verläufe und schwerwiegende Krankheitsfolgen zu vermeiden.

„Wir sind darum bemüht, die Beschwerden unserer Patienten so gering wie möglich zu halten und ihnen so trotz schwerer und oft nicht heilbarer Erkrankung ein normales Alltagsleben zu ermöglichen“, betont Dr. Ulrich Tappe, der Verbandsvorsitzende der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. „Davon profitiert auch die Volkswirtschaft, denn letztlich bedeutet es die Reduzierung von Therapiekosten für fortgeschrittene Krankheitsverläufe, ein geringerer Bedarf für Krankenhausaufenthalte und weniger Arbeitsausfälle.“

Die Reformpolitik der Bundesregierung, die Prävention eigentlich stärken soll, bremst die behandelnden Ärzte faktisch jedoch aus. Bisher unbegrenzt finanzierte Vorsorgeleistungen sollen künftig begrenzt werden. Standen dem Magen-Darm-Arzt bisher Finanzmittel für durchschnittlich 883 Fälle pro Quartal zur Verfügung, sollen künftig nur noch die Kosten für durchschnittlich 800 Fälle pro Quartal übernommen werden. Wenn das Spargesetz kommt, wie es geplant ist, werden Magen-Darm-Ärzte künftig bundesweit insgesamt mehr als 400.000 Fälle wegen fehlender Finanzierung nicht mehr ambulant versorgen können.

GKV-Einnahmen von Arztpraxen im Sinkflug

Pressemitteilung - 15. Dezember 2025
 

In der Debatte über die Stabilisierung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung werden Stimmen immer lauter, die niedergelassene Ärzte zur Kasse bitten wollen. Und dies, obwohl alle wissen, dass der steigende Versorgungsbedarf bei gleichzeitiger Deckelung der Gesamtkosten sowie regional teils deutlich unter 100 % liegende Auszahlungsquoten in den letzten Jahrzehnten dazu geführt haben, dass ein erheblicher Anteil der kassenärztlichen Leistungen nicht vergütet worden ist. Wenn man – rein rechnerisch – von durchschnittlich um 3 % bis 7 % gekürzten Auszahlungen ausgeht, wird den Ärzten auf Basis der jeweiligen Gesamtvergütung eine jährliche Größenordnung von etwa 1 bis 3 Mrd. Euro vorenthalten.

Vor diesem Hintergrund sind Vorwürfe schwer verständlich“, so der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Ulrich Tappe, „nach denen die niedergelassenen Ärzteschaft, die das Gros der Patientenversorgung in unserem Land zu schultern hat, sich an vorgeblichen nicht bereinigten Doppelvergütungen bereichern solle. Ganz im Gegenteil: Geleistete wird Arbeit nicht bezahlt.“

Maßnahmen des Gesetzgebers, die erfolgreich zur besseren Terminvergabe beitragen, sollen, so Forderungen von Politik und Krankenkassen, zur finanziellen Entlastung der Kostenträger zurückgenommen werden. „Das“, so Dr. Tappe, „würde nicht nur einen Rückschritt bei der Erreichbarkeit insbesondere von Facharztpraxen bewirken, sondern darüber hinaus die ausreichende Sicherstellung des steigenden medizinischen Versorgungsbedarfs der Bevölkerung weiter in Frage stellen.“

Allein in Baden-Württemberg sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung in den vergangenen zehn Jahren rund 1,78 Mrd. Euro für erbrachte Leistungen von den Krankenkassen nicht vergütet worden. „Dass zusätzliche Streichungen die Lage nicht verbessern“, so Dr. Tappe, „müsste jedem klar sein.“

Außer Kontrolle - Biosimilarabgabe in der Apotheke

Pressemitteilung - 8. Dezember 2025
 

Jetzt ist es amtlich: Apotheker sollen eigenmächtig ärztlich verordnete Medikamente durch Billigarzneien ersetzen dürfen. Damit wird die sorgfältig abgestimmte Therapie von chronisch kranken Menschen aus rein fiskalischen Gründen in Frage gestellt.

Am 4. Dezember hat der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Auftrag des Gesetzgebers die Bedingungen festgelegt, unter welchen Bedingungen Apotheken ab 1.4.2026 ärztlich verordnete Biologika durch preisgünstigere Nachahmerpräparate (Biosimilars) bei der Abgabe an die gesetzlich Krankenversicherten austauschen können. In der begleitenden Pressemitteilung wird diese sogenannte Aut-idem-Regelung als ein „bewährtes Instrument für Kosteneinsparungen“ bewertet.

Die Wirtschaftlichkeit bei der Verschreibung von Medikamenten zu beachten, gehört zu den Pflichten jedes Arztes. Verstöße werden mit Regressen in zum Teil exorbitanten Ausmaßen geahndet. Im Rahmen der chronischen Darmerkrankungen sind Patienten mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa betroffen. Die abgewogene, individuell verträgliche und wirtschaftlich vertretbare Verordnung biologisch hergestellter Medikamente haben die Krankenkassen und der Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) für die betroffenen Versicherten längst einvernehmlich in Sonderverträgen geregelt.

„Mit diesen Verträgen kommen Krankenkassen und Ärzte ihrer gemeinsamen Verantwortung für eine medizinisch angemessene und wirtschaftliche Verordnung nach“, betont der Berufsverbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe. „Die Tatsache, dass die neuen Regelungen zunächst nur sehr restriktiv auf spezielle Umstände zugeschnitten sind, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass hier ein fatales Signal für eine unsachgemäße, willkürliche Arzneimittelsubstitution gesetzt wird.“