Aktuelles

Kein Schritt voran - Die spezialisierte fachärztliche Weiterbildung darf nicht auf der Strecke bleiben

Pressemitteilung - 15. Juli 2024
 

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat sich der Bundesrat in seinen Änderungsempfehlungen zur Förderung der Weiterbildung von Ärzten im ambulanten Bereich positioniert und deutlich gemacht, dass Weiterbildung nicht auf einzelne Versorgungsgebiete beschränkt werden darf, sondern breit aufgestellt sein muss.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bundesrat die Verbesserung der erforderlichen Weiterbildung im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) anmahnt und damit explizit den immensen Weiterbildungsnotstand bei der ambulanten Ausbildung von nachwachsenden Medizinern mit spezialisiert-fachärztlicher Zielsetzung auf die Agenda bringt“, kommentiert Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng).

Das Ausbildungssystem in der Medizin krankt seit langem an der fast ausschließlich klinischen Ausrichtung. Junge Ärztinnen und Ärzte erhalten kaum Einblick in die alltäglichen Belange der ambulanten Versorgung in den Praxen von niedergelassenen Kollegen. Sie lernen den größten Versorgungsbereich in unserem Gesundheitswesen so gut wie nicht kennen und entscheiden sich deshalb auch viel zu selten, die Gründung einer eigenen Praxis anzustreben.

„Weiterbildung muss künftig viel stärker die Möglichkeiten und Erfordernisse der ambulanten Versorgung in den Vordergrund rücken“, betont Dr. Tappe. „Und das kann nicht allein auf Kosten der GKV-Versicherten und der kassenärztlich tätigen Kollegen erfolgen. Sowohl im Gesetzentwurf als auch in der Begründung der Länderempfehlungen fehlt das klare Bekenntnis, dass die Generierung von Nachwuchs für die Patientenversorgung vor Ort im Lande eine hoheitliche Aufgabe ist und entsprechend angemessen auch aus öffentlichen Kassen finanziert werden muss!“

Rolle Rückwärts - Nun doch Gesundheitskioske auf Kosten der Versicherten?

Pressemitteilung - 8. Juli 2024
 

„Jeder weiß es: Die Lage ist prekär“ kommentiert Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Die ambulante Versorgung ist lange schon unterfinanziert. Nun soll sie neue Aufgaben übernehmen, ohne das klar ist, wo das benötigte Geld dafür hergenommen werden soll. Unnötige Parallelstrukturen wie Gesundheitskioske schaffen da nur zusätzliche Belastungen, die wir uns vor diesem Hintergrund ganz bestimmt nicht leisten können.“

Angesichts nachhaltiger Kritik von allen Seiten hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sein Lieblingsprojekt bereits aus dem Gesetzgebungsverfahren zurückgezogen, jetzt kehrt es über den Bundesrat wieder zurück auf die Tagesordnung. In ihren Empfehlungen zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) setzt sich die Länderkammer umfassend für die Einführung von Gesundheitskiosken ein.

Der Gesundheitskiosk soll in sozial schwachen Regionen das Gesundheitsbewusstsein stärken und Menschen motivieren und unterstützen, bei Bedarf ärztliche Hilfe zu suchen und Vorsorge-Angebote in Anspruch zu nehmen. Im Grunde komme darin eine schlecht begründete Attacke auf Krankenkassen und Ärzteschaft zum Ausdruck, die in dieser Hinsicht ihre Hausaufgaben nicht machen würden, meint Dr. Tappe.

„Tatsache ist aber, dass es bereits viele Unterstützungsangebote gibt“, betont der bng-Vorsitzende. „Die Schnittstelle zwischen Arzt und Patient ist durch unsere Medizinischen Fachangestellten längst kompetent besetzt.“ MFA sind nicht nur der erste Ansprechpartner für die Patienten und Patientinnen, sondern auch vertraute Bezugspersonen, die beispielsweise chronisch kranken Menschen als CED- oder Hepatitis-Nurses eigenverantwortlich äußerst qualifiziert lotsend und beratend zur Seite stehen.

„Im Endeffekt wird durch Gesundheitskioske das vertrauliche Arzt-Patienten-Verhältnis systematisch unterlaufen. Viel Geld der Krankenversicherten wird verschwendet, das besser für den bedarfsgerechten Ausbau gut bewährter Versorgungsstrukturen verwendet werden könnte“, erklärt der bng-Verbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe.

Internationaler Fettlebertag - Die stille Epidemie der steatotischen Lebererkrankung

Pressemitteilung - 10. Juni 2024
 

Die Folgen einer Leberverfettung kommen ohne Vorwarnung", warnt Prof. Dr. Wolf Peter Hofmann im Vorfeld des Global Fatty Liver Day, dem internationalen Fettlebertag am 13. Juni 2024, "und sie sind gravierend." In Deutschland sind nach Expertenschätzungen mindestens 5 Mio. Menschen betroffen. Tendenz drastisch ansteigend.

"Eine Leber, die durch fortschreitende Fetteinlagerung geschädigt wird, leidet still", erläutert der Leberexperte der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. "Die Betroffenen verspüren oft lange Zeit überhaupt keine Beschwerden, obwohl sie bereits an einer komplexen Beeinträchtigung ihres Stoffwechsels erkrankt sind. Unausgewogene Ernährung, Bewegungsmangel und übermäßiger Alkoholkonsum sind die wichtigsten Risikofaktoren. Mediziner sprechen heute bei einer entzündeten Fettleber mit metabolischem Syndrom von einer steatotischen Lebererkrankung*. Diese international vereinbarte Neubenennung vermeidet Missverständnisse durch eine unbeabsichtigte Stigmatisierung von erkrankten Personen."

Dabei steht vor allem die irrige Meinung im Fokus, dass eine Fettleber in erster Linie auf Alkoholmissbrauch zurückgeht. Tatsache ist aber: In Deutschland ist bereits heute ein Viertel aller Bürger über 40 Jahre von einer nicht auf Alkohol zurückführbaren Fettleber-Erkrankung betroffen! "Mit der steatotischen Lebererkrankung rollt eine Welle von Folge- und Begleiterkrankungen auf uns zu", so Prof. Hofmann, "die das Gesundheitswesen schon sehr bald erheblich belasten wird."

Mit Sorge sieht der Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng), dass die Politik gerade aktuell wieder dazu neigt, den Blick vor allem auf die Krankhäuser zu richten und zu Lasten der vertragsärztlichen Versorgung Gelder umzuverteilen. Bei aller Wichtigkeit der stationären Akutversorgung wird dabei immer gerne übersehen, dass die niedergelassenen Ärzte die Hauptlast der Versorgung von Patienten mit chronischen Volksleiden wie der steatotischen Lebererkrankung stemmen. Ohne Praxen würden die meisten Patienten unbehandelt bleiben.

Wie Yin und Yang - Haus- und Fachärzte spielen im selben Team

Pressemitteilung - 27. Mai 2024
 

Die ambulante Gesundheitsversorgung in Deutschland basiert auf einem eingespielten Zusammenwirken von haus- und fachärztlichen Praxen. Hausärzte sind aufgrund ihres breiten Überblickswissens Anlaufstelle für die Ersteinschätzung gesundheitlicher Probleme, die bei ernsthaften Erkrankungen von Fachärzten endgültig diagnostiziert werden. Fachärzte entscheiden auf der Grundlage ihrer Spezialkenntnisse über angemessene Therapiekonzepte, die dann von Hausärzten weitergeführt werden.

„Die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Entlastung der Hausärzte gehen in die richtige Richtung und sind ein wichtiger Eckpfeiler für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung“, erklärt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Doch damit ist es nicht getan. Im Gegenteil: Der erfolgversprechende Weg wird konterkariert, wenn gleichzeitig der Fortbestand der freiberuflichen fachärztlichen Versorgung ständig in Frage gestellt und durch die Fortschreibung von Restriktionen weiter destabilisiert wird.“

Der vom Kabinett gebilligte Entwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) lässt die fachärztliche Seite unseres etablierten und bewährten ambulanten Gesundheitswesens völlig außer Acht. Weder werden Budget und Bürokratie bedingte Restriktionen bereinigt, noch der Leistungsbeschränkungen geschuldete Mangel an verfügbaren Facharztterminen aus dem Weg geräumt.

„Wir müssen in den Erhalt unserer ambulanten Versorgung investieren“, betont Dr. Tappe. „damit sie zukunftsfähig bleibt. Es kann kein finanzielles Nullsummenspiel geben, wie uns Minister Lauterbach weiß machen will, indem er die Entbudgetierung der Fachärzte auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt. Damit werden keine Probleme gelöst, sondern neue Probleme geschaffen!“

Chronisch entzündliche Darmerkrankungen - Ambulantisierung kann nicht nur Verschiebebahnhof sein

Pressemitteilung - 21. Mai 2024
 

Die ambulante Versorgung in den Praxen der niedergelassenen Ärzte ist das Fundament unseres Gesundheitswesens. Die niedergelassenen Fachärzte haben daran einen gewichtigen Anteil. Sie sorgen dafür, dass chronisch kranke Menschen auch bei schwierigen Verläufen oder akuten Schüben ihrer Erkrankung nicht gleich ins Krankenhaus müssen.

„Deshalb ist es gut, wenn im Zuge der Reform der Krankenhausfinanzierung tatsächlich endlich zusätzliche Therapie-Leistungen von den Arztpraxen übernommen werden dürfen“, erklärt Dr. Ulrich Tappe, der Verbandsvorsitzende der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Auch wenn wir in unserer Fachgruppe noch nicht viel davon merken, auf Dauer können die betroffenen Patienten davon profitieren.“

Aber damit ist es aus der Sicht des Verbandes nicht getan. Seit Jahren weisen Magen-Darm-Ärzte beispielsweise auf die desolate Lage der Betreuung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) hin. Viele finden nur schwer die Betreuung, die sie benötigen würden. Im Versorgungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind die erforderlichen Leistungen schlicht nicht vorgesehen.

„Deshalb benötigen wir viel mehr Möglichkeiten, die bestehenden Angebote bedarfsorientiert zu erweitern“, sagt Dr. Tappe. Ein gutes Beispiel, wie das funktionieren kann, sind die CED-Sonderverträge mit der Barmer, der Techniker und vielen Betriebskrankenkassen. Diese Vereinbarungen ermöglichen Praxen mit ausgewiesenen Qualifikationen und zusätzlichem qualifizierten Praxispersonal über den üblichen Rahmen hinausgehende Betreuungs- und Beratungsgespräche. Darüber hinaus regeln solche Vereinbarungen eine wirtschaftliche Medikamentenverschreibung.

„Wer ambulante Versorgung ernst meint, muss nicht nur ambulant erbringbare Leistungen aus dem stationären Sektor verschieben, sondern auch die ambulanten Möglichkeiten überhaupt ausbauen, damit brachliegendes Potenzial der niedergelassenen Facharztpraxen erschlossen und zum Tragen kommen kann“, betont Dr. Tappe.

Die Mär von der doppelten Facharztschiene - Perfide Strategie gegen die Freiberuflichkeit

Pressemitteilung - 6. Mai 2024
 

„Millionen von Menschen in Deutschland sind chronisch erkrankt“, erklärt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. „Patienten mit Herzschwäche, Diabetiker, Rheumatiker und Allergie-Patienten, aber eben auch Patienten mit chronischen Leber- oder Darmerkrankungen können sich seit Jahrzehnten darauf verlassen, dass sie auch in akuten Phasen ihrer Erkrankung von fachkundigen Experten behandelt werden, ohne dafür gleich tagelang ins Krankenhaus zu müssen!“

Das bewährte System der Wohnort nahen ambulanten Versorgung entlastet das deutsche Gesundheitswesen, weil es überflüssige Krankenhausaufenthalte verhindert. Es hat über Jahrzehnte zur Stabilisierung beigetragen und wird in Zukunft angesichts der wachsenden Anzahl der älteren Menschen in der Bevölkerung noch mehr an Verantwortung übernehmen müssen und auch tragen können.

„Als selbstständige Freiberufler sind wir entsetzt, wie Akademiker in gesicherten Anstellungsverhältnissen unter dem Deckmantel der Wissenschaft die ärztliche Freiberuflichkeit demontieren. Ohne jedwede praktische Erfahrung in der Leistungserbringung der fachärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen in der Niederlassung finden sie mit ihren theoretischen Erwägungen in der Politik Gehör und unterstützen die Versuche von Gesundheitsminister Lauterbach die ärztliche Selbstbestimmung und Freiberuflichkeit zu demontieren“, so Dr. Tappe.

Es gibt in Deutschland einen Jahrzehnte lang bewährten Konsens: Die schweren Krankheitsverläufe müssen im Krankenhaus behandelt werden, die chronischen Fälle und die leichten Verläufe werden von den niedergelassenen Fachärzten betreut. „Von doppelter Vorhaltung kann überhaupt keine Rede sein“, betont Dr. Tappe, „sondern nur von einer Zweigleisigkeit, die im Zuge einer sinnvollen Ambulantisierung durch intensivierte Weiterbildungsbemühungen zum Wohle des Systems weiter entwickelt werden kann.“

Wegschieben geht nicht - Ärzte können nicht heute mit Abrechnungstabellen aus dem letzten Jahrtausend wirtschaften

Pressemitteilung - 15. April 2024
 

Stellen Sie sich vor, Sie müssten heute vom Einkommen für ihre Leistungen aus dem Jahr 1990 leben und damit womöglich auch noch einen Betrieb am Laufen halten. Unmöglich, sagen Sie? Die niedergelassenen Ärzte vollbringen dieses Kunststück seit drei Jahrzehnten Tag für Tag.

"Als Freiberufler arbeiten wir mit einer Mischkalkulation", erklärt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng): "Für eine zeitgemäße Versorgung reichen die Finanzmittel der gesetzlichen Krankenversicherung bekanntlich vorne und hinten nicht. Die Defizite müssen wir mit den Einkünften aus der privaten Krankenversicherung kompensieren. D. h. wir müssen Überschüsse als Querfinanzierung investieren, um in unserem Praxisbetrieb überhaupt eine medizinische Versorgung auf dem heutigen Stand der Kenntnisse anbieten zu können. Angesichts des enormen Fortschritts ist das mit 30 Jahre alten Leistungsbeschreibungen nicht mehr zu stemmen."

Die Ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) ist eine staatliche Verordnung. Der Bundesgesundheitsminister ist verpflichtet, den Vergütungskatalog an die jeweils aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Tatsächlich stammt der weitaus größte Teil der aktuellen GOÄ aus dem Jahr 1982. Der Rest ist zuletzt 1995 angepasst worden. Seither müssen die Ärzte mit den damals festgelegten Leistungspositionen zurechtkommen.

"Die GOÄ spiegelt den Stand der medizinischen Kenntnisse von vor über 30 Jahren wider. Als habe es seither keinen diagnostischen und therapeutischen Fortschritt gegeben!", erläutert Dr: Tappe. "Alles, was Gott sei Dank neu hinzu gekommen ist und den Patienten zu Gute kommt, müssen wir für die Abrechnung irgendwie unter den völlig veralteten Leistungsbeschreibungen unterbringen."

Die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte fordern den Bundesgesundheitsminister im Einklang mit anderen ärztlichen Fachverbänden auf, endlich seine unverantwortliche Hinhaltepolitik aufzugeben und das Thema nicht länger mit vertröstenden Versprechungen und fadenscheinigen Begründungen auf die lange Bank zu schieben. Ärzteschaft und private Krankenkassen haben sich längst verständigt und dem Ministerium geeignete Vorschläge vorgelegt. Dr. Tappe: "Wir brauchen endliche eine neue, transparente und rechtssichere Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen."

Darmkrebsmonat März 2024 - Sicherheit für nix!

Pressemitteilung - 4. März 2024
 

„Krebs kann jeden treffen“, erklärt die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Petra Jessen. „Aber nicht jeder Krebs muss tödlich enden. Darmkrebs, zum Beispiel, kann verhindert oder früh erkannt werden. Das kostet nichts, man muss nur zur Vorsorge gehen!“

Gut gepflegt ist halb gewonnen. Darmkrebs fällt nicht vom Himmel. Er geht aus Vorstufen hervor, die sich aus Polypen im Darm entwickeln und schließlich entarten können. Aber so weit muss es nicht kommen. Im Rahmen des Darmkrebs-Screening-Programms haben Männer ab 50 und Frauen ab 55 alle zehn Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung. Im Zuge dieser Untersuchung werden die möglicherweise im Darm früher oder später auftretenden Polypen einfach entfernt.

Seit Einführung des Screening-Programms vor gut 20 Jahren ist die Anzahl der Neuerkrankungen bei Darmkrebs um mehr als 30% gesunken. Und sie sinkt weiter. Je mehr Menschen sich entschließen, das Vorsorgeangebot wahrzunehmen, desto weniger Menschen werden daran erkranken.

Der Darmkrebsexperte der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Dietrich Hüppe, hat ermittelt, dass in den letzten 15 Jahren bereits mehr als die Hälfte der Bevölkerung per Darmspiegelung untersucht worden ist. „Wenn alle zur Darmspiegelung gingen“, so Dr. Jessen, „könnte diese Krebsform fast gänzlich verschwinden. Jedenfalls gilt: Wer seinen Darm pflegt, steht auf der sicheren Seite!“

Gegen den weltweiten Trend - Krebsrisiken nehmen nur ab, wenn wir weiter dran bleiben

Pressemitteilung - 6. Februar 2024
 

„Die gute Nachricht: Seit 2007 sinkt die altersstandardisierte Neuerkrankungsrate für fast alle Krebsarten in Deutschland – auch für Darmkrebs“, erklärt der Experte der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Dietrich Hüppe im Vorfeld des diesjährigen Darmkrebsmonats März. „Schaut man genauer hin, zeigt sich aber, dass es deutliche Abweichungen in bestimmten Bevölkerungsgruppen gibt“, so Hüppe weiter. „Das Krebsrisiko kann nur sinken, wenn jeder seine Vorsorgemöglichkeiten wahrnimmt.“

Während die Zahl der Krebserkrankungen weltweit nach der neusten WHO-Prognose bis 2050 rasant steigen soll, weisen Krebsregisterdaten für den Zehnjahres-Zeitraum von 2007 bis 2018 für Deutschland einen Trend in die Gegenrichtung aus. Einer aktuellen Studie zufolge war der Rückgang bei Krebserkrankungen insgesamt sowie für Darmkrebs insbesondere allerdings in wirtschaftlich wohlhabenderen Gegenden deutlich stärker als in schwächer gestellten Gegenden, wo die Neuerkrankungsrate teilweise um bis mehr als zu 20 Prozent höher liegt.

„Es bleibt eine große Herausforderung, Kompetenz und Bewusstsein der Menschen für ihre eigene Gesundheit weiter zu stärken“, kommentiert die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Petra Jessen. „Investitionen in die Prävention sind das beste Mittel, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Was den Darmkrebs betrifft, kann eine Vorsorgedarmspiegelung den Krebs verhindern. Wir rufen deshalb anlässlich des bevorstehenden Darmkrebsmonats erneut dazu auf, die Chancen des Screening-Programms für gesetzlich Versicherte ab dem 50. Lebensjahr unbedingt zu nutzen!“

Vom Aussterben bedroht? - Magen-Darm-Ärzte sorgen sich um ihren Fortbestand

Pressemitteilung - 29. Januar 2024
 

„Kann unsere Gesellschaft wirklich auf Magen-Darm-Ärzte verzichten?“, fragt Dr. Petra Jessen, die Sprecherin des Berufsverbandes bng. „Sind die Versorgung von chronisch kranken Menschen mit Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa oder Leberzirrhose sowie die so erfolgreiche Darmkrebsvorsorge wirklich nur ein Nischenjob für entbehrliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen?“

Fast 1.500 niedergelassene Magen-Darm-Ärzte versorgen mehr als 1 Million Behandlungsfälle im Quartal. Der größte Teil dieser Patienten ist auf die spezialisierte fachärztliche Kompetenz angewiesen, ohne jedoch stationäre Ressourcen in Anspruch nehmen zu müssen. „Wenn der Hausarzt an seine Grenzen stößt, aber ein Krankenhausaufenthalt nicht angezeigt ist, wer soll diesen Menschen dann helfen, wenn nicht der Magen-Darm-Arzt?“, fragt sich Dr. Jessen.

"Wir sind gerne selbständig und versorgen unsere Patienten, aber die aktuelle Politik macht es uns ziemlich schwer", sagt Dr. Jessen. "Tatsache ist aber auch, dass unser erfüllender und zufriedenstellender Beruf für viele schon lange kein Traumjob mehr ist. Der Grund sind die schlechten Rahmenbedingungen: stagnierende Honorare, Unterfinanzierung der Behandlungen, Regressdrohung, überbordende Bürokratie, ständiger Zeitdruck im Umgang mit den Patienten, Beschimpfungen statt Anerkennung seitens der Politik."

Mehr als Zweidrittel der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte denken darüber nach, vorzeitig aus ihrem Beruf auszusteigen! „Es ist fünf vor zwölf“, warnt Dr. Jessen, „es wird Zeit, dass sich die Gesellschaft klar macht, was verloren geht, wenn niemand mehr unsere Aufgaben übernehmen will! Wir können gegensteuern. Die Abschaffung von Budgets und Regressen, die angemessene Finanzierung innovativer Methoden und die Gegenfianzierung von Sach- und Personalkosten sind der richtige Weg, damit die Niederlassung attraktiv bleibt und die ambulante Versorgung unserer Patienten sichergestellt ist.“

Petition und Praxisschließungen - Magen-Darm-Ärzte setzen Zeichen für die ambulante Versorgung

Pressemitteilung - 27. November 2023
 

„Unser Gesundheitswesen krankt! Die ambulante Versorgung wird an die Wand gefahren. Wir können nicht länger sehenden Auges zuschauen und so tun, als wäre die Welt noch in Ordnung“, sagt Dr. Ulrich Tappe, der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng).

Die angekündigte Petition an den Bundestag zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ ist online im Petitionsforum veröffentlicht und steht unter https://epetitionen.bundestag.de zur Unterzeichnung bereit. Auch in zahlreichen Praxen sind Listen zur Unterzeichnung der Petition ausgelegt. „Patienten und Ärzte müssen jetzt zusammenstehen“, mahnt Dr. Tappe. „Jeder, der auch künftig die zuverlässige und vertrauliche Behandlung durch seinen Arzt sowie unverzichtbare Vorbeugemaßnahmen wie die Darmkrebsvorsorge in Anspruch nehmen möchte, ist aufgerufen, mit seiner Unterschrift für den Erhalt der ambulanten Versorgung abzustimmen.“

Der bundesweite Protest „Praxen in Not“ hat bereits viel Aufmerksamkeit für die Nöte in den Praxen niedergelassener Ärzte erzeugt. „Nur der Bundeskrankenhausminister schaut leider immer noch über die Probleme hinweg und spielt sie herunter“, so Dr. Tappe. „Das kann so nicht weitergehen!" Viele Magen-Darm-Ärzte werden deshalb dem Aufruf des fachärztlichen Dachverbandes SpiFa folgen und ihrem Praxispersonal vom 27. bis zum 29. Dezember eine Verschnaufpause gönnen.

„Die Praxisschließungen zum Jahresende werden allen zeigen, was die demnächst drohenden Versorgungsengpässe für die Bevölkerung bedeuten“, erklärt Dr. Tappe. „Zugleich geben wir unseren Praxisangestellten einen kleinen Ausgleich für die hohen Belastungen, die sie auf sich nehmen. Denn der Spielraum für angemessene finanzielle Anerkennungen ihrer Leistungen ist in unserem System schon lange abhanden gekommen.“

Medizin ohne Stigmatisierung - Die Nicht-alkoholische Fettleber wird zur stoffwechselbedingten Lebererkrankung

Pressemitteilung - 20. November 2023
 

Unsere zunehmend von ungesunder Ernährung und Bewegungsmangel geprägte Lebensweise hat Konsequenzen. Sie beeinträchtigt den Stoffwechsel und schädigt Gefäß- und Organsysteme des Körpers. Neue Volkskrankheiten breiten sich aus, darunter die bisher unglücklicherweise so genannte Fettleber.

„Auf den Umgang mit solchen neuerdings immer stärker verbreiteten Krankheitsformen und den betroffenen Patienten müssen wir uns in jeder Hinsicht einstellen“, erklärt der Leberexperte der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Prof. Dr. Wolf Peter Hofmann, anlässlich des diesjährigen Lebertages. „Dabei müssen auch wir Mediziner dazulernen. Durch die allzu enge medizinische Sicht haben sich nämlich inzwischen Ausdrucksformen eingeschlichen, die von vielen Betroffenen, aber auch von behandelnden Ärzten als diskreminierend empfunden werden.“

In der Kritik stehen insbesondere die Ausdrücke „fettig“ und „nicht-alkoholisch“. Medizinisch gesehen bezeichnen sie ganz nüchtern eine krankhaft-entzündliche Leberveränderung die vor allem auf Fetteinlagerung und nicht auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. In der Umgangssprache und im Alltag rufen diese Ausdrucksweisen allerdings sehr negative Assoziation hervor und bringen kranke Menschen ohne Grund in Verbindung mit Unmäßigkeit und Alkoholkonsum.

„Die Mediziner haben auf internationaler Ebene auf diese weltweite Kritik reagiert und eine neue Nomenklatur für steatotische Lebererkrankungen (SLD) festgelegt“, berichtet Prof. Hofmann. „Wir Magen-Darm-Ärzte werden die bisherige Nicht-alkoholische Fettlebererkrankung künftig als stoffwechselbedingte Lebererkrankung bezeichnen.“

Darmkrebsvorsorge ist effektiv - Die Zahl der Neuerkrankungen und die Sterberate sinken auch 2023 deutlich

Pressemitteilung - 13. November 2023
 

Das Robert Koch-Institut hat seine neuesten Zahlen für 2019 vorgelegt: Danach sinkt bei Darmkrebs die Anzahl der Neuerkrankungen auf 58.967 Fälle und die Anzahl der Todesfälle auf 24.048. Dies entspricht einem Rückgang von 1663 Erkrankungen (-2.7%) bzw. 200 Todesfällen (-0.8%).

„Seit der Einführung des Screening-Programmsmit Stuhltest und Vorsorge-Darmspiegelung im Jahre 2002 ist die Neuerkrankungsrate in Deutschland bis 2018 um rund 25% und die Sterberate um 35 bis 40% gefallen“, erklärt Dr. Dietrich Hüppe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Mit Einführung des Einladungsverfahrens im Juli 2019konnte die Akzeptanz für die Vorsorgekoloskopieklar weiter gesteigert werden.“

Mit der ersten Welle der Covid-19-Pandemieging die Beteiligung an der Darmkrebsvorsorgezwar kurzfristig starkzurück, das Einladungsverfahren verhinderte jedoch einen dauerhaften Einbruch. „Im Gegenteil, esführtein den Jahren 2021 und 2022zu einem kontinuierlichen Anstieg der Teilnahme“,so Dr. Hüppe weiter. „Gleichzeitig nahm die Anzahl der Darmkrebsoperation in den Jahren 2020 bis 2022 erheblich ab.“

Mittlerweile bestätigen auchdieersten Landeskrebsregister ausBayern und Baden-Württembergaktuelldie deutliche Abnahme derNeuerkrankungen beiDarmkrebs. Insbesondere gingenhier die Neuerkrankungen in der älteren Bevölkerung (>75 Jahren) zurück.