Aktuelles

Positive Signale - Der Patient im Fokus

Pressemitteilung - 12. Januar 2026
 

Die SPD setzt auf einen vernetzten Reformansatz. Notfallreform, Krankenhausreform, Apothekenreform und die Stärkung der ambulanten Versorgung sollen bewusst ineinandergreifen. Leistungskürzungen werden abgelehnt.

„Wir begrüßen, dass die Politik nicht nachlässt zu betonen, dass Umstrukturierungen in Richtung einer kosteneffizienteren ambulanten Versorgung mit einer Stärkung der Arztpraxen einhergehen muss“, erklärt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Wir nehmen die Politik beim Wort und erwarten, dass nicht nur geredet wird, sondern dass die dafür erforderlichen Strukturen auch mit Weitsicht organisiert werden.“

Die ambulante fachärztliche Versorgung wird künftig einen großen Teil der bisher im Krankenhaussektor durchgeführten Diagnoseverfahren und Therapien übernehmen müssen. „Das können wir und wir sind bereit, unseren Teil dazu beizutragen“, betont der Verbandsvorsitzende. „Aber viele dieser bisher stationär erbrachten Leistungen sind im Leistungskatalog der ambulanten Tätigkeit nicht vorgesehen und müssen in adäquater Weise erst einmal abrechnungsfähig dargestellt werden. Wir benötigen eine sichere Perspektive für die langfristige Finanzierung dieser neuen Aufgaben. Sonst haben wir keine Basis, um die notwendigen Investitionen zu planen.“

Es kommt jetzt darauf an, die allgemeine Parole von der Stärkung der ambulanten Versorgung schnell konkret zu gestalten. „Ich kann Geräte und Räumlichkeiten für neue Behandlungen nur anschaffen bzw. bereitstellen, wenn ich genau weiß, welche Konditionen künftig gelten sollen“, mahnt Dr. Tappe.

Potenzial nicht verspielen - Ärzteschaft genießt nach wie vor hohes Vertrauen

Pressemitteilung - 5. Januar 2026
 

Es ist schon bemerkenswert: Während das Gesundheitswesen insgesamt immer mehr an Vertrauen einbüßt, genießt die Ärzteschaft bei den Patienten nach wie vor hohes Ansehen. Einer vor Weihnachten veröffentlichten Forsa-Erhebung von „stern“, RTL und ntv zufolge stehen sie auf der Vertrauensskala öffentlicher Institutionen auf Platz eins, noch vor der Polizei, die auf Platz zwei folgt.

„Dieser Vertrauensbonus ist zu einem sehr großen Anteil der Versorgung in den Arztpraxen zu verdanken, in denen mit rund 580 Millionen Fällen pro Jahr die meisten Patienten behandelt werden“, stellt der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Ulrich Tappe anlässlich des Jahreswechsels fest. Der große Bedarf an medizinischer Betreuung insbesondere für chronisch erkrankte Menschen könnte schon lange nicht mehr gedeckt werden, wenn Fachärzte nicht mehr Termine anbieten würden als bezahlt werden.“

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden wegen der andauernden Budgetierung 13 Prozent der Termine im fachärztlichen Versorgungsbereich ohne Bezahlung statt – das sind fast 43 Millionen Patientenkontakte. „Uns niedergelassenen Ärzten ist klar“, so Dr. Tappe“, dass in Zukunft immer weniger Menschen stationär versorgt werden, deren Behandlung wir im ambulanten Bereich übernehmen müssen. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Verlagerung der Behandlungsfälle nur durch eine Umschichtung der finanziellen Mittel und eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung von versicherungsfremden Leistungen gestemmt werden kann.“

In 2026 wird erneut eine Reform des Gesundheitswesens auf den Weg gebracht werden müssen. „Die niedergelassenen Ärzteschaft, namentlich die Magen-Darm-Ärzte, sind bereit, ihren Teil für eine gute Versorgung der Bevölkerung beizutragen“, erklärt Dr. Tappe. „Wir setzen im Interesse unserer Patienten darauf, dass die Politik nicht nur von einer Stärkung der ambulanten Versorgung redet, sondern auch die dafür erforderlichen Mittel bereitstellt.“

Vorsorge hilft - Darmkrebsfälle nehmen weiter ab

Pressemitteilung - 22. Dezember 2025
 

Der neue Bericht des Robert Koch-Instituts über die Krebserkrankungen in Deutschland bis 2023 liegt vor. Die Krebssterberaten sind weiterhin rückläufig und in den letzten 25 Jahren um 21 % bei Frauen und um 31 % bei Männern gesunken. Die stärksten Rückgänge werden bei Magenkrebs und bei Darmkrebs verzeichnet.

„Das ist eine gute Nachricht vor Weihnachten: Auch in 2023 ist die Zahl der Neuerkrankungen bei Darmkrebs im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen“, erklärt die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Petra Jessen. „Daran zeigt sich, wie wichtig die Vorsorge ist. Denn Darmkrebs kann verhindert werden, wenn im Zuge einer Vorsorge-Darmspiegelung Polypen entdeckt und entfernt werden.“

Etwa jede neunte Krebserkrankung tritt im Darm auf. Damit ist Darmkrebs nach wie vor die viert häufigste Krebserkrankung in Deutschland. Dennoch sterben erfreulicherweise immer weniger Menschen daran. Die altersstandardisierten Sterberaten haben sich in den letzten zehn Jahren jährlich um 2,5 % bis 3 % verringert. „Es ist auch ein Erfolg des Früherkennungsprogramms der Gesetzlichen Krankenkassen“, lobt Dr. Jessen.

Im Rahmen des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms hat jeder ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung, bei der alle Darmpolypen entfernt werden, aus denen Krebs hervorgehen kann. Bei unauffälligem Befund erfolgt nach zehn Jahren eine erneute Kontrolluntersuchung. Alternativ wird alle zwei Jahre ein immunologischer Test auf verstecktes Blut im Stuhl angeboten. Bei positivem Befund erfolgt die weitere Abklärung über eine Darmspiegelung.

GKV-Einnahmen von Arztpraxen im Sinkflug

Pressemitteilung - 15. Dezember 2025
 

In der Debatte über die Stabilisierung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung werden Stimmen immer lauter, die niedergelassene Ärzte zur Kasse bitten wollen. Und dies, obwohl alle wissen, dass der steigende Versorgungsbedarf bei gleichzeitiger Deckelung der Gesamtkosten sowie regional teils deutlich unter 100 % liegende Auszahlungsquoten in den letzten Jahrzehnten dazu geführt haben, dass ein erheblicher Anteil der kassenärztlichen Leistungen nicht vergütet worden ist. Wenn man – rein rechnerisch – von durchschnittlich um 3 % bis 7 % gekürzten Auszahlungen ausgeht, wird den Ärzten auf Basis der jeweiligen Gesamtvergütung eine jährliche Größenordnung von etwa 1 bis 3 Mrd. Euro vorenthalten.

Vor diesem Hintergrund sind Vorwürfe schwer verständlich“, so der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Ulrich Tappe, „nach denen die niedergelassenen Ärzteschaft, die das Gros der Patientenversorgung in unserem Land zu schultern hat, sich an vorgeblichen nicht bereinigten Doppelvergütungen bereichern solle. Ganz im Gegenteil: Geleistete wird Arbeit nicht bezahlt.“

Maßnahmen des Gesetzgebers, die erfolgreich zur besseren Terminvergabe beitragen, sollen, so Forderungen von Politik und Krankenkassen, zur finanziellen Entlastung der Kostenträger zurückgenommen werden. „Das“, so Dr. Tappe, „würde nicht nur einen Rückschritt bei der Erreichbarkeit insbesondere von Facharztpraxen bewirken, sondern darüber hinaus die ausreichende Sicherstellung des steigenden medizinischen Versorgungsbedarfs der Bevölkerung weiter in Frage stellen.“

Allein in Baden-Württemberg sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung in den vergangenen zehn Jahren rund 1,78 Mrd. Euro für erbrachte Leistungen von den Krankenkassen nicht vergütet worden. „Dass zusätzliche Streichungen die Lage nicht verbessern“, so Dr. Tappe, „müsste jedem klar sein.“

Außer Kontrolle - Biosimilarabgabe in der Apotheke

Pressemitteilung - 8. Dezember 2025
 

Jetzt ist es amtlich: Apotheker sollen eigenmächtig ärztlich verordnete Medikamente durch Billigarzneien ersetzen dürfen. Damit wird die sorgfältig abgestimmte Therapie von chronisch kranken Menschen aus rein fiskalischen Gründen in Frage gestellt.

Am 4. Dezember hat der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Auftrag des Gesetzgebers die Bedingungen festgelegt, unter welchen Bedingungen Apotheken ab 1.4.2026 ärztlich verordnete Biologika durch preisgünstigere Nachahmerpräparate (Biosimilars) bei der Abgabe an die gesetzlich Krankenversicherten austauschen können. In der begleitenden Pressemitteilung wird diese sogenannte Aut-idem-Regelung als ein „bewährtes Instrument für Kosteneinsparungen“ bewertet.

Die Wirtschaftlichkeit bei der Verschreibung von Medikamenten zu beachten, gehört zu den Pflichten jedes Arztes. Verstöße werden mit Regressen in zum Teil exorbitanten Ausmaßen geahndet. Im Rahmen der chronischen Darmerkrankungen sind Patienten mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa betroffen. Die abgewogene, individuell verträgliche und wirtschaftlich vertretbare Verordnung biologisch hergestellter Medikamente haben die Krankenkassen und der Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) für die betroffenen Versicherten längst einvernehmlich in Sonderverträgen geregelt.

„Mit diesen Verträgen kommen Krankenkassen und Ärzte ihrer gemeinsamen Verantwortung für eine medizinisch angemessene und wirtschaftliche Verordnung nach“, betont der Berufsverbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe. „Die Tatsache, dass die neuen Regelungen zunächst nur sehr restriktiv auf spezielle Umstände zugeschnitten sind, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass hier ein fatales Signal für eine unsachgemäße, willkürliche Arzneimittelsubstitution gesetzt wird.“

Alexander für das Gesundheitswesen gesucht - Wer durchschlägt den Gordischen Knoten?

Pressemitteilung - 1. Dezember 2025
 

„Es muss ein Ruck durch das Gesundheitswesen gehen, damit die Fesseln, an die wir alle gekettet sind, endlich gelöst werden können“, sagt Dr. Ulrich Tappe, der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Es kann doch nicht sein, dass eine umfassende ambulante Versorgung akut und chronisch erkrankter Patienten daran scheitert, dass wir uns nicht von alten, ineffizienten Strukturen verabschieden können.“

Bund und Länder sind bei der Gestaltung des Gesundheitswesens in Deutschland scheinbar unauflösbar aneinander gefesselt. Das Pokern um die Ressourcenverteilung bindet alle Beteiligten. Es verhindert eine Neuordnung, in der eine gestärkte, von niedergelassenen Ärzten eigenverantwortlich organisierte, ambulante Versorgung bei allen Behandlungen der Vorrang eingeräumt wird, die nicht notwendig stationär behandelt werden müssen.

„Alle wissen, dass der Ambulantisierung die Zukunft gehört“, erklärt Dr. Tappe. „Die kann aber nur mit den Vertragsärzten gelingen und nicht gegen sie. Der Griff in die Tasche der Fachärzte zur kurzfristigen Sanierung der Krankenkassen, ist mit Sicherheit der falsche Weg. Niemand wird für weniger mehr leisten wollen.“

Die Politik ist gefordert, endlich den Knoten zu durchschlagen, der die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung an etablierte Strukturen bindet, die ineffizient und nicht mehr zeitgemäß sind. Dr. Tappe: „Statt einer Fixierung auf Einrichtungen, die nicht mehr benötigt werden, brauchen wir den Mut, uns konsequent am zukünftigen Bedarf einer älter werdenden Bevölkerung zu orientieren.“

Widerspruch mit System - Unausgegorene Vorschläge helfen nicht

Pressemitteilung - 24. November 2025
 

„Kostendruck ist kein guter Ratgeber“, mahnt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Der Angst, das System könne unkontrollierbar aus dem Ruder laufen, sollte man nicht mit Aktionismus entgegentreten, sondern mit wohldurchdachten Konzepten.“

Eigentlich ist die Strategie der Politik klar und plausibel. Ein Kostentreiber im Gesundheitswesen ist die stationäre Versorgung von sehr vielen Patienten, die auch gut ohne Klinikaufenthalt behandelt werden könnten. Abhilfe schafft die Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich, wo sie mit weniger Aufwand kosteneffizienter erfolgen können.

„Es ist nicht schwer einzusehen“, so Dr. Tappe, „dass dies nur funktionieren kann, wenn man die Kapazitäten der ambulanten Versorgung entsprechend erhöht. Doch der Kostendruck im System fordert schnelle Lösungen und führt leider fortwährend zu Vorstößen, die diese unumgängliche Konsequenz konterkarieren.“

Mehr Kapazität in der ambulanten fachärztlichen Versorgung schafft man durch Beseitigung der geltenden Fallzahlbegrenzungen, durch Unterstützung bei Investitionen in moderne medizinische Technologie und nicht zuletzt durch die Förderung der Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses. „Die ambulante Versorgung in Deutschland floriert, weil sie auf die eigenverantwortliche Tätigkeit von Praxisinhabern setzt“, meint Dr. Tappe. „Die Politik ist gut beraten, wenn sie stärker auf die bewährte Kompetenz der Fachärzteschaft vertraut.“

Reform der ambulanten Versorgung - Ohne Fachärzte geht es nicht

Pressemitteilung - 17. November 2025
 

Die ambulante Versorgung von morgen braucht praxisgerechte Lösungen, die strikt am medizinischen Bedarf ausgerichtet sind. Facharztpraxen kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zu. Patienten mit Krankheitsbildern wie chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, Lebererkrankungen oder auch die Darmkrebsvorsorge benötigen beispielsweise von Beginn an eine spezialisierte fachärztliche Einschätzung und Betreuung. Eine effiziente Versorgung kann nur gelingen, wenn die Fachärzte nicht an den Rand gedrängt, sondern als integrale und koordinierende Instanz verstanden werden.

Die Darmkrebsvorsorge ist ein leuchtendes Beispiel für die Leistungsfähigkeit fachärztlich koordinierter Versorgung. Seit der Einführung der Vorsorgekoloskopie vor über zwei Jahrzehnten ist sie zu einem der erfolgreichsten Präventionsprogramme Europas geworden. Tausende Tumoren konnten verhindert, unzählige Leben gerettet werden. Dieser Erfolg ist keine Selbstverständlichkeit – er ist Ergebnis jahrzehntelanger fachärztlicher Expertise, Qualitätssicherung und Verantwortung im niedergelassenen Bereich.

Nach den Reformen im Klinikbereich steht die Politik jetzt vor der Herausforderung, angesichts knapper Kassen die Weichen für eine Stärkung der ambulanten Versorgung neu zu stellen. Die aktuelle Debatte um eine verstärkte Primärarztsteuerung erweckt den Eindruck, dass Hausärzte künftig als alleinige Lotsen durch das Gesundheitssystem fungieren könnten. Doch dieses Konzept greift zu kurz. Bei schweren und chronischen Erkrankungen sowie bei anspruchsvollen Vorsorgeleistungen gehört die Koordination von Therapie und Behandlungsoptionen in die Hand des Facharztes.

Genau hier sollten wir anzusetzen: mit Konzepten, die praxistauglich sind, mit Positionen, die medizinisch fundiert und politisch klar formuliert sind, und mit dem entschiedenen Einsatz für eine sektorenübergreifende Versorgung, die durch Fachärzte koordiniert wird. „Die Darmkrebsvorsorge ist nicht nur ein medizinischer, sondern auch ein gesundheitspolitischer Beleg dafür, was möglich ist, wenn man der Fachärzteschaft vertraut“, erklärt der Verbandsvorsitzende der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Ulrich Tappe.

Krankschreibung – Auch Arztpraxen sind Arbeitgeber

Pressemitteilung - 10. November 2025
 

In der aktuellen Diskussion um hohe Krankenstände und die Frage, ob Krankschreibungen künftig teilweise ohne Arztbesuch erfolgen könnten, lohnt sich ein differenzierter Blick: Arztpraxen sind in dieser Debatte nicht nur Leistungserbringer, sondern selbst Arbeitgeber – und damit in besonderer Weise betroffen.

Krankschreibungen gehören zum ärztlichen Alltag. Sie sind Ausdruck medizinischer Verantwortung und sollen Patientinnen und Patienten schützen – ebenso aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor gesundheitlichen Risiken im Betrieb. Gleichzeitig binden AU-Bescheinigungen erhebliche Ressourcen in den Praxen: Termine, die für Patientinnen und Patienten mit ernsthaften Beschwerden benötigt würden, gehen verloren, wenn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Bagatellerkrankungen im Vordergrund stehen.

Angesichts eines exponentiell steigenden Krankenstands in Deutschland sind Regelmechanismen erforderlich, um das System funktionsfähig zu halten. Karenztage könnten dabei ein sinnvoller Ansatz sein, um kurzfristige und möglicherweise unbegründete Fehlzeiten zu reduzieren – und gleichzeitig die Arztpraxen von vermeidbaren Konsultationen zu entlasten. Eine solche Maßnahme darf jedoch nicht dazu führen, dass die ärztliche Verantwortung oder die Qualität der Versorgung geschwächt wird.

Dr. Ulrich Tappe, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng): „Auch Arztpraxen sind Arbeitgeber. Eine unkontrollierte Einschätzung der Arbeitsfähigkeit führt zur weiteren Steigerung von Fehltagen und schädigt damit auch die Arztpraxen.“

Mehr Fälle trotz weniger Personal - Forscher bestätigen Effizienz der ambulanten Versorgung

Pressemitteilung - 3. November 2025
 

Corona hat das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen gestellt. Eine Untersuchung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bescheinigt den niedergelassenen Ärzten in Deutschland, die Bevölkerung trotz Engpässen in Pandemiezeiten effizient versorgt zu haben.

Während in den Krankenhäusern zwischen 2019 und 2023 mit steigenden Zahlen beim nichtärztlichen Personal weniger Fälle behandelt worden sind, haben die Arztpraxen steigende Fallzahlen verzeichnet, obwohl die Zahl der Praxisangestellten bei gleichzeitig zunehmender administrativer Belastung rückläufig war. Im ambulanten Bereich werden rund 90 Prozent aller Krankheitsfälle in Deutschland behandelt.

„Bei Ausbruch der Corona-Pandemie haben Fachärzte schnell reagiert und Rahmenbedingungen sichergestellt, die eine ambulante Behandlung auch unter Kontaktbeschränkungen und erhöhten Hygieneanforderungen ermöglicht haben“, erklärt Dr. Ulrich Tappe, der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Dass dies gelingen konnte, haben wir zu einem guten Teil auch dem Engagement unserer Medizinischen Fachangestellten (MFA) zu verdanken.“

Die niedergelassenen Ärzte kämpfen seit Jahren um die Gunst des Praxispersonals. Obwohl sie die meisten MFAs ausbilden, werden viele von Kliniken abgeworben. Die Krankenhäuser bieten zwar unattraktivere Arbeitsbedingungen, können aber höhere Vergütungen zahlen. „Hier besteht seit Jahren eine Schieflage“, resümiert Dr. Tappe. „Eine bessere Vergütung der MFAs in den Praxen ist überfällig und muss von den Krankenkassen finanziert werden. Das ist nicht nur eine Frage der Wertschätzung, sondern – so zeigen es die ZI-Zahlen – auch eine effiziente Investition im Sinne einer kostenbewussten Finanzierung der Gesundheitsversorgung.“

Das falsche Signal - Keine Medikamentenabgabe ohne Arztkontakt!

Pressemitteilung - 27. Oktober 2025
 

Arzneimittel enthalten Wirkstoffe, die bei richtiger Anwendung helfen, aber bei falscher Anwendung schaden. Für die Verordnung kommt es nicht nur auf die korrekte Diagnose an. Auch individuelle Umstände wie Begleiterkrankungen, familiäre oder genetische Dispositionen, Verträglichkeit, Risiken für unerwünschte Nebenwirkungen, mögliche Therapiealternativen, Compliance und Kompetenz spielen eine entscheidende Rolle.

Im Zuge der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes sollen verschreibungspflichtige Medikamente künftig in bestimmten Fällen von Apothekern auch ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. „Die Tatsache, dass diese Regelungen zunächst nur sehr restriktiv auf spezielle Umstände zugeschnitten sind, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass hier ein fatales Signal gesetzt wird“, erklärt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng).

Der Arzt wählt auf Basis der gesicherten Diagnose unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände eine abgewogene und begründete Therapie. Der Apotheker berät und klärt auf über den richtigen Umgang mit Medikamenten. Die Freigabe der Entscheidung über verordnungspflichtige Medikamente ist eine gesundheitsgefährdende Grenzüberschreitung zwischen den Kompetenzen der Berufsgruppen. „Wenn der Apotheker ohne umfassende Anamnese und gesicherte Diagnose in die Verordnung eingreifen dürfte, würde der Therapieerfolg auf unkontrollierbare Weise in Frage gestellt“, warnt Dr. Tappe.

Letzten Endes hat der Gesetzgeber die Ärzte auch unter Regressandrohung zu wirtschaftlicher Verordnung verpflichtet. „Es ist mehr als fraglich, ob die von Ministerin Warken im Zuge der Lockerung von Medikamentenverordnungen erwarteten Einsparungen die nicht mehr wirtschaftlich geprüften Kostensteigerungen bei der unkontrollierten Arzneimittelabgabe durch Apotheker wett machen können“, so Dr. Tappe.